Den Fall der Fälle - Ärger mit dem Staatsanwalt, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten


Das soll’s ja geben; Sie sind da in was reingeraten. Siewaren es nicht oder Sie haben’s weder gewusst noch gewollt. Und manchmal... da ist man auch einfach nur erwischt worden. 

Im gerichtlichen Strafverfahren geht es immer darum dem Angeklagten die Tat zweifelsfrei nachzuweisen und eine seiner Tat und seiner Schuld entsprechend angemessene Strafe festzulegen. Dieses Fair Play für Sie vor Gericht herzustellen, ist Aufgabe Ihres Anwalts. 

 

Reden Sie sich daher nicht um "Kopf und Kragen" , denn Sie können sicher sein, dass Ihnen im Verhör gut geschulte Vernehmungsbeamte gegenüber sitzen. Für eine erfolgreiche Verteidigung bei Strafsachen sollten Sie daher möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. 

 

Auch bei den "kleineren Verfehlungen", den Ordnungswidrigkeiten, kann anwaltliche Beratung Ihnen oft nützen und Sie u.a. vor einer unangemessenen Geldbuße bewahren.