Bei Geld hört bekanntermaßen die Freundschaft auf. Wer kennt ihn nicht diesen gutgemeinten, manchmal halb gedrohten Satz. Aber wer - Hand aufs Herz -
beherzigt ihn? Lassen Sie wichtige Verträge bevor Sie sie unterschreiben anwaltlich prüfen? Egal, wer sie Ihnen vorgelegt hat? Lesen Sie auch das sog. „Kleingedruckte“? Wir schon - für
Sie.
Selbstverständlich können Sie auch zu uns kommen, wenn Sie nach Vertragsabschluss zu dem Ergebnis kommen, dass die von Ihnen zu erbringende Leistung nicht mit
der Ihnen vertraglich zugesagten Gegenleistung übereinstimmt - ob es nun daran liegt, dass die gekaufte Sache Ihnen gar nicht geliefert wird bzw. fehlerhaft ist oder dass Sie für eine einwandfrei
abgelieferte Ware oder Dienstleistung bisher noch kein Geld gesehen haben.